In der Nacht zum 2. November 2026 liefen in mehreren deutschen Supermärkten die Kühlregale plötzlich auf Heizen.
Betroffen waren unter anderem Märkte in Wuppertal, Wetter (Ruhr), Raesfeld im Münsterland und in Niederbayern. Ein Betreiber berichtete, seine Anlagen seien auf plus 50 Grad gestellt worden – ohne dass ein Alarm auslöste. Die Ware musste komplett entsorgt werden.
Vorausgegangen war eine Angriffswelle in Frankreich ab dem 11. Oktober, danach folgten Belgien, die Niederlande, Schweden, Irland und weitere Länder. Wer dahintersteckt, ist bislang unbekannt.
Das eigentliche Problem ist nicht der Kühlschrank
Kühlanlagen in Supermärkten werden häufig vom Kältetechniker aus der Ferne gewartet. Damit das bequem funktioniert, waren viele Steuerungen nach Berichten aus Frankreich und den Niederlanden direkt aus dem Internet erreichbar – teils mit Standardpasswörtern und veralteter Software. Für die deutschen Fälle ist die genaue Ursache noch nicht offiziell bestätigt.
Das Muster ist trotzdem eindeutig und alles andere als neu: Ein Gerät wird vernetzt, damit ein Dienstleister bequem darauf zugreifen kann. Danach kümmert sich niemand mehr darum. Der Zugang bleibt offen, das Passwort bleibt gleich, Updates fehlen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) rät deshalb ausdrücklich, Steuerungen nicht direkt ins Internet zu stellen und Fernzugriffe nur über VPN mit Zwei-Faktor-Anmeldung zuzulassen.
Wo es in Ihrer Praxis Fernzugänge gibt
In einer typischen Praxis greifen mehr Firmen von außen zu, als man denkt. Fast immer aus gutem Grund – aber selten mit vollem Überblick:
| Bereich | Typischer Fernzugang |
|---|---|
| Praxisverwaltungssystem | Support durch den Software-Anbieter |
| Medizingeräte, v. a. in der Radiologie (CT, MRT, Röntgen) | Hersteller-Fernservice für Wartung und Fehleranalyse |
| Server, NAS, Firewall | Weboberflächen und Fernwartung durch den IT-Dienstleister |
| Klima- und Haustechnik, z. B. im Serverraum | Fernzugriff durch den Techniker |
| Medikamenten- und Impfstoffkühlung | Temperaturüberwachung per App oder Cloud |
| Fernwartungs-Software auf Arbeitsplätzen | Dauerhaft installierte Tools wie TeamViewer oder AnyDesk |
Nicht jeder dieser Zugänge ist ein Problem. Zum Problem wird ein Zugang dann, wenn niemand mehr weiß, dass er existiert, oder wenn er ungeschützt im Internet hängt. Und: In den meisten Praxen sind Kühlschränke gar nicht vernetzt. Es geht hier nicht um Panik, sondern um Überblick.
Checkliste: So sichern Sie Ihre Fernzugänge ab
- Bestandsaufnahme machen. Welche Firmen haben einen Zugang, auf welche Geräte, wofür? Schriftlich festhalten.
- Nicht benötigte Zugänge schließen. Alte Zugänge ehemaliger Dienstleister und nicht mehr genutzte Fernwartungs-Tools entfernen.
- Nichts direkt ins Internet. Weboberflächen von Geräten, NAS oder Steuerungen gehören hinter die Firewall, nicht offen ins Netz.
- Firewall am Internetanschluss prüfen. Lässt sie nur notwendige Verbindungen durch? Läuft das Internet parallel zur TI, verlangt die IT-Sicherheitsrichtlinie zusätzliche Schutzmaßnahmen.
- Gesicherte Verbindung mit zweitem Faktor. Fernzugriff nur über VPN oder ein vergleichbar geschütztes Verfahren, mit Zwei-Faktor-Anmeldung.
- Standardpasswörter ändern. Jedes Gerät bekommt ein eigenes, starkes Passwort – auch das, was „nur“ der Techniker nutzt.
- Updates einspielen. Auch Firmware von Firewall, NAS und vernetzten Geräten. Geräte ohne Updates vom Hersteller ersetzen oder vom Internet trennen.
- Zugriffe nur bei Bedarf freigeben. Wo möglich, wird der Fernzugang nur für den konkreten Termin geöffnet.
Vieles davon fordert übrigens auch die IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV bzw. KZBV, zu der Praxen nach § 390 SGB V verpflichtet sind.
Alle Punkte zum Abhaken auf einer Seite – zum Ausdrucken und Weitergeben im Team:
Reicht meine Fritz!Box als Firewall?
Diese Frage hören wir in fast jeder Praxis. Die IT-Sicherheitsrichtlinie verlangt am Übergang ins Internet eine Firewall, die nur notwendige Verbindungen durchlässt. Laut KBV kann das grundsätzlich auch die Firewall des Routers sein.
In den meisten Praxen läuft das Internet allerdings parallel zum TI-Konnektor. Für diesen Fall verlangt die Richtlinie zusätzliche Maßnahmen, um das Praxisnetz zu schützen.
Hier stößt eine Fritz!Box an Grenzen. Sie ist für Heimnetze gebaut: Ausgehende Verbindungen lässt sie standardmäßig alle zu, das Netz lässt sich kaum in getrennte Bereiche für Praxis-PCs, Medizingeräte und WLAN aufteilen, und was im Netz passiert, zeigt sie kaum an. Ob sie für Ihre Praxis reicht, hängt vom Aufbau ab – genau das prüfen wir im kostenlosen IT-Check.
Wie wir Sie unterstützen
Als IT-Dienstleister für Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Radiologien betreuen wir Server, Netzwerk, Firewall und TI-Anbindung aus einer Hand – zertifiziert nach ISO 9001:2015 durch TÜV NORD. Wir verschaffen Ihnen den Überblick, welche Fernzugänge in Ihrer Praxis bestehen, schließen, was nicht gebraucht wird, und sichern den Rest sauber ab – in Abstimmung mit Ihren Software- und Gerätepartnern. Mit einem Wartungsvertrag halten wir Ihre Systeme laufend aktuell und überwacht.
Kostenloser IT-Check für Ihre Praxis
In unserem kostenlosen IT-Check prüfen wir per Fernwartung Ihre Firewall und die von außen erreichbaren Zugänge – unverbindlich. Fernzugänge von Medizingeräten, Haustechnik oder einzelnen Arbeitsplätzen lassen sich so allerdings nicht vollständig erfassen. Dafür bieten wir auf Wunsch eine weitergehende, kostenpflichtige Analyse vor Ort in Ihrer Praxis an.
Meins-IT GmbH · Telefon 0208 / 629139-00 · info@meins-it.de
Stand: November 2026. Angaben zu den Angriffen nach Medienberichten (u. a. connect-professional, The Hacker News); die Ursache der Fälle in Deutschland ist offiziell nicht bestätigt.
